Archiv der Kategorie: Recht

Kein Freibrief für Influencer

Cathy Hummels muss Links zu Firmen auf Instagram nicht unbedingt als Werbung kennzeichnen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Rechtssicherheit haben Influencer damit aber nicht – und getarnte Werbung bei Instagram & Co. wird dadurch auch nicht legaler.

Wer aus diesem Urteil schließt, er müsse künftig in seinen Blogs, Videos oder Instagram-Postings Werbung oder werbliche Links überhaupt nicht mehr als solche kennzeichnen, irrt gewaltig. So richtig schlüssig ist die Argumentation der Münchner Richter nämlich nicht. Ab welcher Follower-Zahl kann – oder muss – man bei einem Instagram-Profil von einem kommerziellen Hintergrund ausgehen? Kann man in einem derart werblichen Umfeld wie in Influencer-Kanälen tatsächlich noch unterscheiden zwischen Werbung und „nicht werblichen“ Links zu Firmen oder Produkten? Und was ist eigentlich mit dem Telemediengesetz, das ja ebenfalls eine klare Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation vorschreibt?

Ich habe das Urteil hier für die Augsburger Allgemeine rechtlich eingeordnet.

Endlich Schluss mit der Störerhaftung im Wlan!

Betreiber von Wlan-Hotspots können aufatmen. Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung bestätigt – endlich!

Was war das für ein Trauerspiel viele Jahre lang. Während in etlichen Ländern um uns herum freies Wlan für alle längst Standard war, mussten Hotspot-Betreiber in Deutschland entweder ziemlich mutig oder ziemlich reich sein. Denn wegen der sogenannten Störerhaftung schwebten sie ständig in Gefahr, teuer abgemahnt zu werden, sollte ein Nutzer über ihr ungeschütztes Netz Rechtsverstöße begehen, etwa illegal Filme oder Musik mit anderen tauschen.

Erst im Herbst 2017 beschloss der Bundestag ein neues Telemediengesetz und schaffte damit die Störerhaftung ab. Seitdem boomen – endlich – auch in Deutschland die öffentlichen Wlan-Hotspots. Mails checken in der Straßenbahn, Arbeiten im Cafe, am Smartphone ohne Zusatzkosten Dokumente herunterladen, all das ist an immer mehr Orten möglich. Freie Netze sind ein kleiner, aber wichtiger Baustein auf dem Weg zur mobilen, digitalen Gesellschaft.

Der Bundesgerichtshof hat das neue Telemediengesetz – und damit die Abschaffung der Störerhaftung überprüft und für rechtlich korrekt befunden. Das ist ein wichtiges Signal, weil es den Betreibern von freiem Wlan mehr Rechtssicherheit gibt.

Wer sich in seinen Urheberrechten verletzt fühlt, kann allerdings auch weiter gegen den Betreiber eines Hotspots vorgehen. Dieser muss dann die strittigen Inhalte in seinem Wlan sperren. Wie weit dieser Sperranspruch geht, muss zwar jetzt noch gerichtlich geklärt werden, diesen Punkt ließ der BGH offen.

Aber klar ist schon jetzt: Ein Freibrief für Kriminelle ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch nicht. Gut so.