Betreiber von Wlan-Hotspots können aufatmen. Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung bestätigt – endlich!
Was war das für ein Trauerspiel viele Jahre lang. Während in etlichen Ländern um uns herum freies Wlan für alle längst Standard war, mussten Hotspot-Betreiber in Deutschland entweder ziemlich mutig oder ziemlich reich sein. Denn wegen der sogenannten Störerhaftung schwebten sie ständig in Gefahr, teuer abgemahnt zu werden, sollte ein Nutzer über ihr ungeschütztes Netz Rechtsverstöße begehen, etwa illegal Filme oder Musik mit anderen tauschen.
Erst im Herbst 2017 beschloss der Bundestag ein neues Telemediengesetz und schaffte damit die Störerhaftung ab. Seitdem boomen – endlich – auch in Deutschland die öffentlichen Wlan-Hotspots. Mails checken in der Straßenbahn, Arbeiten im Cafe, am Smartphone ohne Zusatzkosten Dokumente herunterladen, all das ist an immer mehr Orten möglich. Freie Netze sind ein kleiner, aber wichtiger Baustein auf dem Weg zur mobilen, digitalen Gesellschaft.
Der Bundesgerichtshof hat das neue Telemediengesetz – und damit die Abschaffung der Störerhaftung überprüft und für rechtlich korrekt befunden. Das ist ein wichtiges Signal, weil es den Betreibern von freiem Wlan mehr Rechtssicherheit gibt.
Wer sich in seinen Urheberrechten verletzt fühlt, kann allerdings auch weiter gegen den Betreiber eines Hotspots vorgehen. Dieser muss dann die strittigen Inhalte in seinem Wlan sperren. Wie weit dieser Sperranspruch geht, muss zwar jetzt noch gerichtlich geklärt werden, diesen Punkt ließ der BGH offen.
Aber klar ist schon jetzt: Ein Freibrief für Kriminelle ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch nicht. Gut so.